Borderline Produkte sind Produkte deren gesetzliche Zuordnung aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht eindeutig ist
Borderline Produkte fallen in den Grenzbereich zweier Gesetzesvorschriften.
Borderline Produkte fallen in den Grenzbereich zweier Gesetzesvorschriften.
So fällt z.B. eine Handseife, die als „antibakteriell“ auf dem Etikett ausgelobt wird, in den Bereich Kosmetik und Biozid.
Welche Gesetze für Ihr Produkt zutreffend sind, muss daher im Einzellfall anhand der Auslobung und Zusammensetzung der verwendeten Inhaltsstoffe entschieden werden.
Wir stehen Ihnen bei dieser Zuordnung beratend zur Seite.