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Sichere Kosmetika
In der Kosmetikindustrie ist es für den Marktzugang in Europa unerlässlich, die vollständige Einhaltung der Vorschriften für kosmetische Mittel zu gewährleisten. Mit dem Schwerpunkt auf Professionalität und Effizienz verwaltet COSICHEM alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig, von detaillierten Produktinformationsdateien bis hin zu gründlichen Etikettenbewertungen. So können Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns in Ihrem Namen um die Feinheiten der Einhaltung der Vorschriften kümmern.
Unsere Leistungen

Sicherheitsbericht gemäß der Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel
Gewährleistung der EU-Konformität und Sicherheit Ihrer kosmetischen Mittel.
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Prüfung eines bestehenden Etiketts
Vergewissern Sie sich, dass das Etikett alle notwendigen Anforderungen der europäischen Verordnung über kosmetische Mittel erfüllt.
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CPNP-Meldung
Überlassen Sie uns die Einrichtung und Registrierung auf dem Meldeportal für kosmetische Mittel. Die Meldung ist für alle Kosmetikverkäufe in der EU obligatorisch.
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Verantwortliche Person
Sicherstellung der Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009. Für jedes kosmetische Produkt muss die VP die Produktinformationsdatei verwalten und als Kontaktstelle der Behörde fungieren.
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Und mehr…

Zusammenstellung der Produktinformations-datei
Sammeln und Organisieren aller erforderlichen Unterlagen und Informationen zu einem Produkt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) 1223/2009.

Zusammenfassung der Pflichtangaben für die Kennzeichnung
Unterstützung der Hersteller bei der Erfüllung der Kennzeichnungsanforderungen, um die Sicherheit der Verbraucher und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Zugang zum Meldeportal
Unterstützung bei der Einrichtung des Zugangs zum Meldeportal, sei es das CPNP oder das britische Meldeportal für kosmetische Mittel.

Sicherheitsbericht gemäß der britischen Kosmetikverordnung
Gewährleistung der Einhaltung der britischen Rechtsvorschriften und der Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte.

Recherche, Fachberatung usw.
Bereitstellung von Berufserfahrung in speziellen Fragen.

Fachliche Beratung, z. B. per Telefon
Beratung in einer für Sie geeigneten Form.
Kosmetik-Team
Fachleute aus Ihrer Branche

Die Etikettierung kosmetischer Produkte ist ein einzigartiger Bereich, der ein Team von Experten erfordert, die mit den branchenspezifischen Anforderungen vertraut sind. Bei COSICHEM konzentrieren sich unsere Mitarbeiter auf die einzelnen Kunden, um deren spezifische Wünsche und Anforderungen bestmöglich zu verstehen. Obwohl unser Team hoch spezialisiert ist, legen wir Wert auf Zusammenarbeit und Teamwork. Durch die Förderung eines kooperativen Umfelds koordinieren wir alle Abläufe nahtlos. Auf diese Weise können wir die verschiedenen Fähigkeiten und Kenntnisse unserer Fachleute effektiv nutzen.
Ezme Sundermann
Teamleitung
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Aktuelle Nachrichten & Artikel
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was sind kosmetische Mittel und welche Produkte sind eingeschlossen?
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich auf Teile des menschlichen Körpers (Haut, Haarsystem, Nägel, Lippen und äußere Intimbereiche) oder auf die Zähne und die Schleimhäute der Mundhöhle zum alleinigen oder überwiegenden Zweck der Reinigung, Parfümierung oder Veränderung ihres Aussehens, ihres Schutzes, ihrer Erhaltung oder zur Beeinflussung des Körpergeruchs aufgebracht zu werden.1 Produkte, die nicht auf den Körper (äußerlich) oder auf den Menschen aufgetragen werden (z. B. Raumdüfte oder Hundeshampoo), sind keine Kosmetika. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Produkt unter die Kategorie der Kosmetika fällt, kontaktieren Sie uns bitte.
1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel)
Welche rechtlichen Anforderungen sind insbesondere bei der Herstellung und dem Vertrieb von kosmetischen Mitteln zu beachten?
Die wichtigsten Anforderungen an Kosmetika sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel festgelegt. Sie regelt vor allem Aspekte der Produktsicherheit für die menschliche Gesundheit, z. B. welche Inhaltsstoffe nicht erlaubt sind, welche Beschränkungen gelten und wie die Produkte korrekt gekennzeichnet werden müssen.
In welchen Ländern gilt die Kosmetikverordnung?
Die EU-Kosmetikverordnung gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ein einheitlicher Standard in Europa gewährleistet ist. Allerdings sind die sprachlichen Anforderungen an die Kennzeichnung länderspezifisch und es kann in verschiedenen Mitgliedsstaaten zusätzliche Melde- oder Kennzeichnungspflichten geben.
Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich?
Wenn ein kosmetisches Mittel in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird, muss eine verantwortliche Person benannt werden. In der Praxis ist dies häufig der Hersteller des Produkts, aber es kann auch ein Importeur oder ein Händler sein, wenn das Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr gebracht wird. Die wichtigsten Pflichten der verantwortlichen Person sind in Artikel 5 der Kosmetikverordnung aufgeführt.
Was ist bei der Einfuhr von kosmetischen Mitteln in die EU zu beachten?
Für jedes Produkt, das in die EU eingeführt und in Verkehr gebracht wird, ist zunächst der Importeur die verantwortliche Person – mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Er kann diese Verantwortung aber auch durch einen Auftrag an eine in der Gemeinschaft ansässige juristische oder natürliche Person übertragen, die diesen Auftrag schriftlich annimmt. Bei der Einfuhr müssen die Produkte den Bestimmungen der Kosmetikverordnung entsprechen und mit der Anschrift der verantwortlichen Person gekennzeichnet sein.
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Sind Sie bereit für den Eintritt in den europäischen Markt?
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auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.