Häufig gestellte Fragen

Was sind kosmetische Mittel und welche Produkte sind eingeschlossen?

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich auf Teile des menschlichen Körpers (Haut, Haarsystem, Nägel, Lippen und äußere Intimbereiche) oder auf die Zähne und die Schleimhäute der Mundhöhle zum alleinigen oder überwiegenden Zweck der Reinigung, Parfümierung oder Veränderung ihres Aussehens, ihres Schutzes, ihrer Erhaltung oder zur Beeinflussung des Körpergeruchs aufgebracht zu werden.1 Produkte, die nicht auf den Körper (äußerlich) oder auf den Menschen aufgetragen werden (z. B. Raumdüfte oder Hundeshampoo), sind keine Kosmetika. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Produkt unter die Kategorie der Kosmetika fällt, kontaktieren Sie uns bitte.
1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel

Welche rechtlichen Anforderungen sind insbesondere bei der Herstellung und dem Vertrieb von kosmetischen Mitteln zu beachten?

Die wichtigsten Anforderungen an Kosmetika sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel festgelegt. Sie regelt vor allem Aspekte der Produktsicherheit für die menschliche Gesundheit, z. B. welche Inhaltsstoffe nicht erlaubt sind, welche Beschränkungen gelten und wie die Produkte korrekt gekennzeichnet werden müssen.

In welchen Ländern gilt die Kosmetikverordnung?

Die EU-Kosmetikverordnung gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ein einheitlicher Standard in Europa gewährleistet ist. Allerdings sind die sprachlichen Anforderungen an die Kennzeichnung länderspezifisch und es kann in verschiedenen Mitgliedsstaaten zusätzliche Melde- oder Kennzeichnungspflichten geben.

Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich?

Wenn ein kosmetisches Mittel in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird, muss eine verantwortliche Person benannt werden. In der Praxis ist dies häufig der Hersteller des Produkts, aber es kann auch ein Importeur oder ein Händler sein, wenn das Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr gebracht wird. Die wichtigsten Pflichten der verantwortlichen Person sind in Artikel 5 der Kosmetikverordnung aufgeführt.

Was ist bei der Einfuhr von kosmetischen Mitteln in die EU zu beachten?

Für jedes Produkt, das in die EU eingeführt und in Verkehr gebracht wird, ist zunächst der Importeur die verantwortliche Person – mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Er kann diese Verantwortung aber auch durch einen Auftrag an eine in der Gemeinschaft ansässige juristische oder natürliche Person übertragen, die diesen Auftrag schriftlich annimmt. Bei der Einfuhr müssen die Produkte den Bestimmungen der Kosmetikverordnung entsprechen und mit der Anschrift der verantwortlichen Person gekennzeichnet sein.

Was ist beim Export, z.B. nach Großbritannien, zu beachten?

Beim Export sind immer die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes zu beachten und einzuhalten. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen für kosmetische Produkte in Großbritannien.

Was ist eine Produktinformationsdatei und gibt es Anforderungen an ihr Format?

Für jedes kosmetische Mittel, das in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird, muss eine Produktinformationsdatei (PID) angelegt werden, die gemäß Artikel 11 alle Informationen enthält, die sicherstellen, dass das Mittel den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entspricht. Es gibt keine spezifischen Anforderungen an das Format des PID. Die Informationen sollten jedoch klar und strukturiert dargestellt werden, um eine effiziente Überprüfung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der PID kann in elektronischer oder gedruckter Form vorliegen, muss aber jederzeit unter der Anschrift der verantwortlichen Person in der EU verfügbar sein.

Welche Informationen benötigen wir für die Erstellung eines Sicherheitsberichts oder einer PID und in welchem Format?

Die inhaltlichen Anforderungen an einen Sicherheitsbericht sind in Anhang I der Kosmetikverordnung aufgeführt. Wenn Sie einen Sicherheitsbericht oder eine PID anfragen, senden wir Ihnen einen detaillierten Fragebogen zu, in dem Sie uns die grundlegenden Informationen mitteilen. Wir können Sie im Vorfeld des Sicherheitsberichts um weitere produktspezifische Informationen, Testergebnisse usw. bitten.
Flexibilität ist uns sehr wichtig und wir passen unsere Lösungen gerne an Ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse an.

Wenn bestimmte Testergebnisse gewünscht werden, können/müssen diese von COSICHEM durchgeführt werden?

Nein, wir verfügen nicht über eine eigene Laborausrüstung.
Sie können uns Testergebnisse von den von Ihnen bevorzugten Dienstleistern und in verschiedenen Formaten übermitteln, ohne dass wir irgendwelche Anpassungen vornehmen müssen.
Wir können Ihnen aber auch die Namen von unabhängigen Prüflabors nennen.

Wie lange ist ein Sicherheitsbericht gültig?

Es gibt keinen festen Zeitraum, nach dem ein Sicherheitsbericht automatisch ungültig wird.
Ein Sicherheitsbericht fasst die grundlegenden Informationen über die Eigenschaften des Produkts zusammen und berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen und den aktuellen Kenntnisstand über die enthaltenen Stoffe und deren Eigenschaften. Es werden die möglichen Gesundheitsgefahren betrachtet und daraus Bewertungen für die sichere Verwendung des Produkts abgeleitet.
Der Sicherheitsbericht bleibt so lange gültig, wie keine sicherheitsrelevanten Änderungen am Produkt vorgenommen werden oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Änderungen eine Überprüfung erfordern.
Es ist daher ratsam, den Bericht regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsanforderungen weiterhin erfüllt werden. Nach unserer persönlichen Erfahrung ist dies mindestens alle 4 Jahre sinnvoll.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Je nach Bedarf und geplantem Budget können wir Ihnen verschiedene Arten der Unterstützung anbieten. Von der gezielten Beantwortung einzelner Fragen über die Erstellung von Berichten und Auswertungen bis hin zu umfassenden Gesamtpaketen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bedarf.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Endkosten.