Sicherheits­bericht eines kosmetischen Produkts

Die Sicherheit jedes kosmetischen Produktes, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss gemäß Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009 durch einen Sicherheitsbericht bestätigt werden.

Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen (u.a. toxikologische, mikrobiologische, anwendungsspezifische) zum kosmetischen Produkt und besteht aus Teil 1, der Sicherheitsinformation und Teil 2, der Sicherheitsbewertung. Der Sicherheitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der PID.

Wir können bei der Erstellung des Sicherheitsberichts auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung zurückgreifen.

Gerne bieten wir Ihnen das Komplettpaket bestehend aus Sicherheitsbericht, PID, CPNP Meldung und Etikettvorlage an.