Verantwort­liche Person

Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Verantwortliche Person (VP). Sie ist eine in der EU ansässige, juristische oder natürliche Person und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben der EU Kosmetik Verordnung (EG) 1223/2009 sowie deren Anpassungen.

Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben.