Etikettierung chemischer Produkte

Ein kennzeichnungspflichtiges Produkt muss mit einem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Inhalt, Art und Größe des Etiketts regelt die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 in Artikel 17ff. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Fertigpackungsverordnung berücksichtigt werden.

Für Detergenzien, Biozide und Aerosole gelten gesonderte Vorschriften, die ebenfalls bei der Erstellung des Etiketts berücksichtigt werden müssen.
Manche Produkte unterliegen somit mehreren Vorschriften, deren Vorgaben bei der Etiketterstellung erfüllt werden müssen.

Wir helfen Ihnen bei der Etikettierung und erstellen Ihnen eine Etikettvorlage unter Berücksichtigung aller relevanten Verordnungen und stehen Ihnen bis zur Drucklegung beratend zur Seite.