Produktmeldung kennzeichnungspflichtiger Produkte, durch die CoSiChem AG, beim Bundesinstitut für Risikobewertung
Jeder Importeur oder Hersteller ist verpflichtet sein in Verkehr gebrachtes kennzeichnungspflichtiges Produkt in den betreffenden Mitgliedsstaaten zu melden. Wasch-und Reinigungsmittel, sowie Biozide müssen, auch wenn sie nicht kennzeichnungspflichtig sind, gemeldet werden.
Die Produktmeldung durch die CoSiChem AG erfolgt zeitnah und zuverlässig beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in dem geforderten Format. Ab 2020 kann die Produktmeldung auch auf europäischer Ebene über das ECHA Portal erfolgen. Ihre Mitarbeiter werden entlastet und können sich wieder ihren eigentlichen Aufgaben zuwenden.