Pflicht zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ermöglicht die Übermittlung von Informationen bezüglich Gesundheits- und Umwelt-, sowie physikalischen Gefahren, die vom Produkt ausgehen können.
Die Pflicht zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes wird für alle EU-Mitgliedstaaten durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 in der jeweils aktuellen Version geregelt.
Jeder Hersteller / Importeur ist daher verpflichtet, bei Verkauf eines kennzeichnungspflichtigen Produktes / Stoffes dem Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zum Produkt zur Verfügung zu stellen.
Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Sprache des Landes ausgearbeitet sein, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Wir erstellen seit mehr als 20 Jahren den Vorschriften entsprechende SDBs in den gängigen EU-Mitgliedsstaat-Sprachen. Die professionelle Ausarbeitung Ihrer SDBs durch die CoSiChem AG entlastet Ihre Mitarbeiter, so dass sich diese wieder ihren eigentlichen Aufgaben zuwenden können.
Eine regelmäßige, automatische Aktualisierung Ihrer SDBs und damit Anpassung an geänderte Vorschriften bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Dauerbetreuung an.